In einer Diskussion um Feuerwerksverbote und die Sicherheit während der Silvesternacht wurde ein wichtiger Aspekt von einem unserer Leser aufgegriffen, der häufig übersehen wird: Bestehende Verbote in sensiblen Bereichen gemäß der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV).

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Es ist von großer Bedeutung zu wissen, dass Feuerwerk nicht überall erlaubt ist. Gemäß dieser Verordnung ist das Böllern im näheren Umkreis von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen grundsätzlich untersagt.

Diese Regelungen dienen dazu, die Sicherheit und das Wohlbefinden von besonders schutzbedürftigen Menschen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind auch bestimmte Gebäudearten, wie beispielsweise Reet- und Fachwerkhäuser (Gebäude, deren Dächer mit Schilfrohr gedeckt sind), in diese Verbote einbezogen. Diese historischen Strukturen bergen aufgrund ihrer Bauweise ein erhöhtes Risiko und sind ebenfalls durch die Verordnung geschützt.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Vorschriften bereits bestehen und darauf abzielen, bestimmte Orte vor den potenziellen Gefahren von Feuerwerk zu bewahren. Diese Information kann dazu beitragen, das Bewusstsein darüber zu schärfen, dass es bereits Regelungen gibt, die sensiblen Bereichen Schutz bieten. Es ist ein wichtiger Faktor, der in der laufenden Debatte um mögliche weitere Verbote berücksichtigt werden sollte. Würden alle aufeinander Rücksicht geben, bräuchte es viel weniger Verbote.

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Von Lux

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