Wäre es nicht sinnvoll, wenn Fenstergriffe zum Abschließen vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden und der Vermieter dafür Vorkehrungen treffen muss?
Wäre es nicht auch sinnvoll, Fahrzeuge pflichtgemäß mit “Außenairbags” auszustatten, um das Verletzungsrisiko für Personen die in einem Unfall verwickelt werden zu minimieren. An dem Beispiel wird deutlich, niemand wird uns im Vorfeld vor jeder Gefahr bewahren können und die großen Unternehmen zum Handeln zwingen.
Wo es der Gesetzgeber nicht tut, muss man die Gefahren realistisch betrachten und sich am besten selber helfen. Es geht uns in diesem Beitrag also vielmehr darum, auf die Gefahr eines Fenstersturzes aufmerksam zu machen und den betroffenen Bewohnern einen Denkanstoß zu geben. Älteren Kindern kann man das vielleicht erklären, für manche (z.B. Personen mit Einschränkungen) gibt da aber auch ein paar praktische Lösungen und kosten sie entweder nichts, oder nicht wirklich viel. Ganz gleich ob in der 1. oder 10. Etage, ergibt das vorsorgliche Handeln in jedem Fall Sinn.
Da ist es also vollkommen ausreichend, wenn man die Griffe einfach entfernt (abschraubt), gesichert verstaut und nur bei Bedarf herausnimmt. Für die ganz oder gar nicht Typ, haben wir uns aber die Mühe gemacht und ein bezahlbares Beispiel rausgesucht und versichern, dies ist keine Werbung sondern eine Hilfestellung. 🙂 Bestimmt kann nach dem Anbringen, so manches Elternteil besser schlafen.
Wer nicht warten möchte, fährt natürlich einfach nach Wittenau zum BAUHAUS, für alle anderen genügt ein klick auf folgenden Link: https://www.bauhaus.info/fensterbeschlaege/abus-fenstergriff-set-fg-110/p/10380311
Das Anbringen/Austauschen muss mit dem Vermieter nicht abgesprochen werden und ist auch sehr leicht in der Handhabung. Vielleicht kennt jemand noch das eine oder andere Angebot und kann dies gerne im Kommentarfeld hinzufügen. Wir wünschen euch alles Gute, euer Lux von der MV Redaktion.

Von Lux

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