Tauben bauen ihre Nester häufig an Gebäuden. Auch auf Balkonen im Märkischen Viertel können deshalb Eier oder junge Tauben entdeckt werden. Wer die Tiere dort nicht haben möchte, sollte sie dennoch nicht selbst entfernen oder an einen anderen Ort setzen. Fachkundige Helfer können die Situation einschätzen und nach einer geeigneten Lösung suchen.
Wie wichtig das ist, zeigte ein Vorfall am Wilhelmsruher Damm. Dort wurden am 14. Juli 2026 zwei junge Tauben in der 13. Etage eines Wohnhauses entdeckt. Die Tiere saßen auf der Brüstung eines Zugangs zum Treppenhaus. Eine Person meldete den Fund in der Facebook Gruppe Tauben Notfallmeldung.


Eine Helferin aus dem Märkischen Viertel übernahm die Sicherung. Nach ihrer Schilderung befand sich an der Stelle kein Nest. Die beiden Küken konnten erst wenige Flügelschläge machen und noch nicht fliegen. Als die Helferin den Bereich betrat, saßen sie bereits unmittelbar an der Kante. Eines der Tiere wäre beim Sichern beinahe abgestürzt.
Beide Tauben konnten aufgenommen und versorgt werden.
Junge Tauben nicht selbst umsetzen
Auch wenn junge Tauben bereits viele Federn tragen, können sie oft noch nicht fliegen. Werden sie auf eine Brüstung, einen Gehweg oder eine Grünfläche gesetzt, können sie abstürzen, überfahren oder von anderen Tieren verletzt werden. Außerdem werden sie dort häufig nicht mehr von ihren Elterntieren versorgt.
Findest du ein Nest, Eier oder junge Tauben auf deinem Balkon, mache zunächst Fotos und beobachte die Situation mit Abstand. Entferne weder Tiere noch Eier, bevor eine fachkundige Person den Fund eingeschätzt hat.
Auf Balkonen können neben Stadttauben auch Wildtauben brüten. Es sollte zunächst geklärt werden, um welche Taubenart es sich handelt und wie weit die Brut fortgeschritten ist. Ein Austausch von Eiern kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen und zu einem frühen Zeitpunkt infrage.
Tauben sind gesetzlich geschützt
Auch Stadttauben fallen unter das Tierschutzgesetz. Eier aus einem bebrüteten Nest zu werfen, Küken auszusetzen oder Tiere zu verletzen, kann rechtliche Folgen haben. Wer einem Wirbeltier erhebliche oder länger anhaltende Leiden zufügt oder es ohne vernünftigen Grund tötet, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Hier findest du Unterstützung
Für akute Fälle und zur Einschätzung können Fotos und Angaben zum Fund in der folgenden Facebook-Gruppe eingestellt werden.
Hier geht es zur Gruppe: Tauben Notfallmeldung
Fotos oder ein kurzes Video erleichtern die Einschätzung. Da viele Helfer ihre Arbeit ehrenamtlich übernehmen und nur begrenzte Plätze haben, sollte möglichst genau beschrieben werden, ob eine unmittelbare Gefahr besteht.


