Am Dienstagvormittag, dem 27. Oktober 2026, erreichte mich während meiner Sprechzeit im Stadtteilzentrum gegen 10:12 Uhr eine Nachricht von unserem Leser Benny. Er berichtete von mehreren Personen, die am Senftenberger Ring an Hauseingängen klingelten. Weil zunächst unklar war, wer dort unterwegs war, machte ich mich selbst auf den Weg.
Ein Leserhinweis führt zur Recherche vor Ort
Leser Benny hatte die Personen im Bereich Senftenberger Ring 40 E beobachtet. Seiner Schilderung nach klingelten sie an den Hauseingängen. Niemand habe sie hereingelassen, woraufhin sie zum nächsten Gebäude weitergezogen seien. Die Personen trugen offenbar Ausweise um den Hals, deren Beschriftung aus der Entfernung nicht erkennbar war.
Statt vorschnell eine öffentliche Warnung zu veröffentlichen, beendete ich meine Sprechzeit etwa eine halbe Stunde früher und fuhr zum Senftenberger Ring.
Auf einem Hof zwischen den Hausnummern 42 und 44 traf ich auf Personen, die nach eigenen Angaben für das Unternehmen Teleson unterwegs waren und mir eine entsprechende Karte überreichten.
Die Vertreter reagierten freundlich und erklärten, dass Teleson ein seit vielen Jahren bestehendes, seriöses Unternehmen sei.
Obwohl ich mich als Viertelreporter Lux vorgestellt und mein Anliegen erläutert hatte, entwickelte sich das Gespräch anschließend schnell in Richtung eines möglichen Vertragsangebots. Die Vertreter erkundigten sich, ob ich alleine wohne und möglicherweise selbst Interesse an einer Beratung hätte. Auf meine Fragen nach den Hintergründen ihrer Tätigkeit gingen sie aus meiner Sicht kaum näher ein.
Ob es sich um dieselben Personen handelte, die Benny zuvor beobachtet hatte, ist nicht abschließend geklärt. Hinweise auf tatsächlich abgeschlossene Verträge liegen ebenfalls nicht vor.
Was ist Teleson und warum gibt es Kritik?
Die TELESON Vertriebs GmbH mit Sitz in München ist ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen, das hauptsächlich Stromverträge und Gasverträge verschiedener Energieversorger vermittelt. Die Unternehmensgruppe besteht seit dem Jahr 2000 und ist seit 2009 verstärkt im Energiemarkt tätig. Nach eigenen Angaben wurden bereits mehr als drei Millionen Kunden an Energiepartner vermittelt.
Persönliche Beratung und Direktvertrieb gehören zum Geschäftsmodell. Solche Angebote können für Verbraucher durchaus interessant sein, wenn sie verständlich erklärt werden und tatsächlich zu günstigeren Konditionen führen.
Allerdings gibt es auch Kritik an Vertriebsmethoden, über die im Zusammenhang mit Teleson berichtet wurde.
Die Wohnungsbaugenossenschaft Erfurt veröffentlichte am 5. September 2025 eine Warnung vor problematischen Haustürgeschäften. Darin schilderte sie Fälle, in denen Personen angeblich den Eindruck erweckten, für örtliche Energieversorger tätig zu sein. Teilweise sei es zu ungewollten Vertragsabschlüssen und Anbieterwechseln gekommen. Unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Thüringen schrieb die Genossenschaft, dass Teleson in diesem Zusammenhang mehrfach genannt worden sei.
Welche konkreten Vorgänge dem Unternehmen dabei zugerechnet werden können, geht aus der Veröffentlichung nicht eindeutig hervor.
Auch auf dem Bewertungsportal Trustpilot gehen die Erfahrungen auseinander. Am 27. Oktober 2026 liegt die Bewertung bei 2,9 von 5 Sternen bei 286 Bewertungen. Neben Berichten über hilfreiche Beratung und Einsparungen finden sich Beschwerden über aufdringliches Verhalten, unklare Preisangaben und unerwünschte Vertragsabschlüsse.
Dabei handelt es sich um persönliche Erfahrungsberichte und veröffentlichte Vorwürfe, deren Wahrheitsgehalt nicht in jedem Einzelfall unabhängig überprüft werden kann. Sie lassen sich nicht pauschal auf sämtliche Mitarbeiter übertragen. Für ein rechtswidriges Verhalten der am Senftenberger Ring angetroffenen Personen liegen also keinerlei Belege vor.
Quellen:
Unternehmensinformationen von Teleson
Warnung der Wohnungsbaugenossenschaft Erfurt
Erfahrungsberichte über Teleson bei Trustpilot
Was sagt die GESOBAU Hausordnung?
Die GESOBAU fordert in ihrer Hausordnung, Belästigungen und Beeinträchtigungen durch Fremde zu unterbinden und entsprechende Vorfälle zu melden.
Ein grundsätzliches Verbot von Haustürgeschäften oder eine ausdrückliche Genehmigungspflicht für jeden Vertreterbesuch enthält die Hausordnung jedoch nicht.
Auch rechtlich ist unangekündigte Haustürwerbung nicht generell verboten. Das bestätigte das Kammergericht Berlin am 1. Dezember 2020. Allerdings sind das Hausrecht und die Grenzen der Bewohner zu respektieren. Die grundsätzliche Zulässigkeit der Werbung bedeutet nicht automatisch, dass Vertreter jedes Wohngebäude ohne Weiteres betreten dürfen.
Ob die Besuche am Senftenberger Ring mit der GESOBAU abgestimmt waren und welche Vorgaben für solche Vertriebsbesuche gelten, ist bislang ungeklärt.
Offizielle GESOBAU Hausordnung
Rechtliche Einordnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband
Was solltest du bei Haustürgeschäften beachten?
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, an deiner Wohnungstür ein Verkaufsgespräch zu führen oder einen Vertrag abzuschließen.
Lass dir bei Interesse zunächst den vollständigen Firmennamen und den tatsächlichen Vertragspartner nennen. Vergleiche ein Angebot mit deinem bestehenden Vertrag und achte besonders auf Preise, Laufzeiten, Preisgarantien und Kündigungsbedingungen.
Gib keine Stromrechnung, Zählernummer, Marktlokationsidentifikationsnummer oder Bankdaten heraus, wenn du keinen Anbieterwechsel beauftragen möchtest. Solche Angaben können bei unerwünschten Vertragswechseln eine Rolle spielen.
Unterschreibe nichts unter Zeitdruck, auch nicht auf einem Tablet. Bei Haustürverträgen besteht für Verbraucher in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei einem ungewollten Anbieterwechsel solltest du schnell handeln und dich an deinen bisherigen Versorger sowie den Netzbetreiber wenden. Auch die Verbraucherzentrale bietet Unterstützung an.
Informationen der Verbraucherzentrale zu unerwünschten Anbieterwechseln
Warum genaueres Hinsehen wichtig ist
Der Vorfall am Senftenberger Ring zeigt, weshalb Leserhinweise ernst genommen, aber auch überprüft werden sollten. Nicht jeder unangekündigte Vertreter handelt unseriös. Gleichzeitig ist die Existenz eines bekannten Unternehmens keine Garantie dafür, dass jede Beratung korrekt abläuft oder jedes Angebot vorteilhaft ist.
Entscheidend ist nicht, wie freundlich jemand auftritt oder wie überzeugend ein Angebot klingt. Entscheidend ist, ob alle Informationen nachvollziehbar sind, Fragen beantwortet werden und ein Nein respektiert wird.
Denn eine gute Beratung erkennt man letztlich nicht daran, dass ein Vertrag zustande kommt, sondern daran, dass ein Mensch auch danach noch weiß, warum er sich dafür oder dagegen entschieden hat.
