Im Märkischen Viertel ist die GESOBAU der prägende Vermieter. Was viele nicht wissen: Neben dem Wohnungsunternehmen gibt es auch die GESOBAU-Stiftung. Sie unterstützt dort, wo es im Alltag plötzlich eng wird und andere Hilfen nicht mehr reichen.
Die GESOBAU-Stiftung wurde 1997 gegründet. Ihr Zweck ist klar definiert. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche, ältere Menschen sowie Mieterinnen und Mieter der GESOBAU, die ohne eigenes Verschulden in eine Notlage geraten sind. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie arbeitet ausschließlich in den Bezirken und Stadtteilen, in denen die GESOBAU und ihre Tochtergesellschaften Wohnungsbestände haben.
Unbürokratische Hilfe im Einzelfall
Ein wichtiger Bereich der Stiftungsarbeit ist die Einzelfallhilfe. Sie richtet sich an Mieterinnen und Mieter der GESOBAU, die plötzlich vor finanziellen Problemen stehen. Das können gesundheitliche Gründe sein, ein sozialer Einschnitt oder eine wirtschaftliche Notlage, die nicht selbst zu bewältigen ist.
Die Hilfe wird einmalig gewährt und erfolgt auf Antrag. Entscheidend ist, dass die Notlage unverschuldet ist und nicht kurzfristig durch andere Unterstützungen aufgefangen werden kann. Begleitet wird der Antrag in der Regel durch das Sozialmanagement der GESOBAU. Die Entscheidung treffen Vorstand und Kuratorium der Stiftung.
Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt. Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Genau diese Einzelfallbetrachtung macht die Arbeit der Stiftung aber auch flexibel und nah an der Realität im Viertel.
Unterstützung für Projekte
Neben der individuellen Hilfe fördert die GESOBAU-Stiftung auch Projekte. Gefördert werden gemeinwohlorientierte Initiativen und Einrichtungen aus der Kinder und Jugendarbeit sowie aus der Seniorenarbeit. Dazu gehören unter anderem Kitas, Schulen, Jugend und Sportvereine, kulturelle Einrichtungen und Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Die Projekte müssen zeitlich begrenzt sein und in den Quartieren stattfinden, in denen die GESOBAU Wohnraum bewirtschaftet. Der Antrag erfolgt über ein Formular, in dem das Projekt, die Ziele, die Kosten und die geplante Verwendung der Mittel beschrieben werden. Auch hier gilt, dass die Entscheidung nach Prüfung durch die Stiftungsgremien erfolgt.
Ein Beispiel für diese Arbeit war der Stiftungswettbewerb 2025. In diesem Jahr standen Projekte für Alleinerziehende im Mittelpunkt. Insgesamt wurden 35.000 Euro vergeben. Der Wettbewerb richtete sich an Organisationen, die den Alltag von Alleinerziehenden konkret entlasten und neue Perspektiven schaffen wollen.
Ehrenamtliche Struktur und klare Regeln
Die GESOBAU-Stiftung arbeitet mit einem Vorstand und einem Kuratorium. Alle Mitglieder dieser Gremien sind ehrenamtlich tätig. Ein Großteil des Kuratoriums besteht aus Mieterinnen und Mietern der GESOBAU. Damit ist sichergestellt, dass Entscheidungen nicht losgelöst vom Alltag in den Quartieren getroffen werden.
Die Satzung regelt genau, wofür Mittel verwendet werden dürfen und wie die Kontrolle erfolgt. Einnahmen und Ausgaben werden dokumentiert, geprüft und der Stiftungszweck regelmäßig nachgewiesen. Auch das gehört zur Seriosität dieser Arbeit.
Warum das wichtig ist
Viele Menschen wissen nicht, dass es diese Stiftung gibt. Oder sie gehen davon aus, dass solche Hilfen unerreichbar oder zu kompliziert sind. Gerade im Märkischen Viertel, wo viele Menschen mit knappen Ressourcen leben, kann diese Form der Unterstützung einen Unterschied machen. Still, ohne großes Aufheben und ohne Öffentlichkeit.
Man muss kein großes Projekt haben und keine perfekte Bewerbung. Wichtig ist, sich zu melden, die Situation ehrlich zu schildern und den Weg zu gehen. Die GESOBAU Stiftung ist kein Allheilmittel. Aber sie ist ein Instrument, das da ansetzt, wo andere Angebote oft enden.
