Ein Mitglied des Mieterbeirats, Herr Grabowsky, machte uns neulich darauf aufmerksam, dass viele Anwohnende offenbar nicht wissen, dass der gesamte Ring als Tempo-30-Zone gilt. Das Problem: Die Kennzeichnung beschränkt sich auf die Einfahrt in den Ring. Innerhalb des Rings, der mehrere Einmündungen/T-Kreuzungen hat, fehlen weitere Hinweise.
Besonders kritisch sei das an Stellen wie der Wesendorfer oder Calauer Straße, wo manche möglicherweise nicht realisieren, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung weiterhin gilt. Das könnte erklären, warum einige dort schneller unterwegs sind, ohne unbedingt absichtlich zu rasen.
Die Rechtslage
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in einer Tempo-30-Zone die Begrenzung für den gesamten Bereich, solange keine abweichenden Schilder die Geschwindigkeit anpassen. Das bedeutet: Wer in den Ring einfährt, muss bis zur Ausfahrt auf die Geschwindigkeit achten. Dass im Inneren des Rings keine weiteren Schilder stehen, ist rechtlich zulässig, kann aber verwirrend wirken, vor allem für Ortsfremde oder wenn sich der Verlauf der Straße nicht klar erschließt.
Die Verantwortung, sich an die Tempovorgaben zu halten, liegt letztlich bei den Fahrenden. Doch klar ist: Je deutlicher die Schilder angebracht sind, desto besser lassen sich Missverständnisse vermeiden. Herr Grabowsky wünscht sich eine Überprüfung der Beschilderung durch die zuständige Behörde, um die Sicherheit im Viertel zu erhöhen, besonders in Bereichen mit Einmündungen, wo der Straßenverlauf uneindeutig ist.
Ein Gedanke bleibt: Verkehrssicherheit entsteht nicht nur durch Regeln, sondern auch durch Achtsamkeit und gegenseitigen Respekt. Tempolimits sind nicht bloße Zahlen, sondern Schutzmaßnahmen. Für alle, die sich die Straßen teilen.